Vertane Chancen bei sozialer Wohnraumförderung in Bund und Land

Zum Vorwurf von CDU-Bundestagsmitglied Eckhardt Rehberg,  Bundesbauministerin Barbara Hendricks versage in der Wohnungspolitik, weil einige Bundesländer, darunter auch M-V, die vom Bund bereitgestellten Mittel für die soziale Wohnraumförderung nicht ausschöpfen und anderweitig einsetzen (FAZ, heutige Ausgabe), erklärt die Vorsitzende der Linksfraktion, Simone Oldenburg: 

„Dieser Vorwurf ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Seit 2014 entscheiden die Länder allein, was sie mit den Bundesmitteln machen, die Zweckbindung lief Ende 2013 aus.

Erstens hätten Union und SPD auf Bundesebene die Zweckbindung gesetzlich fortschreiben können. Gelegenheit dazu wäre vor Jahren und zuletzt in der vergangenen Woche gewesen, die erforderliche Grundgesetzänderung hätte mit beschlossen werden können. Gerade weil jeder und jede weiß, dass die Länder die Mittel zu wenig für den Bau von Sozialwohnungen und für den Erhalt preiswerter Mieten ausgeben, hätte der Bund konsequent handeln müssen.

Zweitens war bis zum Herbst vergangenen Jahres das CDU-geführte Wirtschaftsministerium mit Minister Harry Glawe für das Wohnen zuständig. Ein Wort unter CDU-Männern hätte genügt, um die Mittel so einzusetzen, wie der Bund an die Länder appellierte und extra kräftig aufstockte.

Drittens erwartet meine Fraktion vom heute zuständigen SPD-Minister Christian Pegel, dass die Mittel im kommenden Doppelhaushalt vollständig für die soziale Wohnraumförderung eingesetzt werden. Das sind immerhin über 94 Mio. Euro des Bundes für die kommenden zwei Jahre (52,3 2018 bzw. 41,8 Mio. Euro 2019). Zudem muss das Geld, das aus den Landeswohnraumförderprogrammen 2016 und 2017 nicht ausgegeben wurde,  weiter für diesen Zweck zur Verfügung stehen und nicht im allgemeinen Haushalt untergehen.“