Schulfahrten zu Gedenkstätten: Politische Bildung duldet keinen Aufschub

 

Schulfahrten zu Gedenkstätten: Politische Bildung duldet keinen Aufschub

Zur Antwort der Landesregierung auf ihre Kleine Anfrage „Schulfahrten zu KZ-Gedenkstätten sowie zu Gedenkstätten und Gedenkorten für Opfer der jüngeren deutschen Geschichte in den Jahren 2020 und 2021“ (Drs. 7/6322, Anlage) erklärt die Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Simone Oldenburg:

„Coronabedingt wurde ein Großteil der Mittel für die Förderung von Schulfahrten zu KZ-Gedenkstätten und Gedenkorten der jüngeren Geschichte in den zurückliegenden Monaten nicht ausgegeben. Diese Gelder dürfen nicht im allgemeinen Haushalt verschwinden, sondern müssen für diesen Zweck auf das neue Schuljahr übertragen werden.

Politische Bildung duldet keinen Aufschub. Begleitete Fahrten zu Gedenkstätten sind eine sinnvolle und wirksame Methode, Kindern und Jugendlichen an geschichtsträchtigen Orten vor Augen zu führen, wohin die Gräuel der Zeit des Nationalsozialismus geführt haben. Die Gedenkstätten für die Opfer der jüngeren deutschen Geschichte als Orte der politischen Bildung erinnern und mahnen, dass kein Staat das Recht hat, die Bevölkerung zu drangsalieren und sie daran zu hindern, das Land zu verlassen.

Damit den Schülerinnen und Schülern das Geld auch tatsächlich zugutekommen kann, muss die Richtlinie, die Schulfahrten vorrangig ab der Jahrgangsstufe 7 fördert, geändert werden. Fahrten zu ausgewählten Orten müssen bereits ab Klasse 5 ohne großen Aufwand möglich sein. Kostenfreie Fahrten zu den Gedenkstätten und Gedenkorten des Landes ab Klasse 5 sind wichtige Schritte, um Geschichtsbewusstsein, Demokratie und Toleranz bei den Schülerinnen und Schülern zu entwickeln und zu stärken.“