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Wege aus der Pandemie behutsam beschreiten

Der Ausstieg aus den strengen Beschränkungen in der Corona-Krise muss aus Sicht der Linksfraktion langsam und behutsam erfolgen. Dazu erklärt die Vorsitzende der Linksfraktion, Simone Oldenburg:

„Der Einstieg in den Ausstieg der geltenden Beschränkungen muss schrittweise und von Sicherheitsvorkehrungen, Hygiene- und Abstandsregeln begleitet erfolgen.

Grundsätzlich sollten Lockerungsmaßnahmen erst ab dem 27. April einsetzen, damit diese geordnet und vorbereitet erfolgen können. Um diese in M-V bestmöglich zu koordinieren und inhaltlich vorzubereiten, ist ein ‚Expertenbeirat Corona‘ einzurichten, in dem die Landtagspräsidentin, die Ministerpräsidentin, der Chef der Staatskanzlei sowie Vertreter der Fraktionen zusammenwirken.

Meine Fraktion unterbreitet folgende Vorschläge:

Bei gastronomischen Einrichtungen sollte die Anzahl der Gäste so beschränkt werden, dass die Abstandsregeln eingehalten werden können. Bei gutem Wetter sollte der Betrieb vorrangig im Freien stattfinden. Bei sehr kleinen Cafés und Gaststätten sollte der Betrieb ausschließlich draußen erfolgen.

Dienstleistungsbetriebe wie Friseursalons, Fußpflege oder Kosmetikstudios sollten je nach Größe des Betriebes eine begrenzte Anzahl an Kunden zulassen. Mund-Nasen-Schutz sind hier unerlässlich.

Zunächst muss der Unterricht für die 10. und 12. Klassen mit den geltenden Abstandsregeln wieder aufgenommen werden. Klassen und Kurse können auf mehrere Räume aufgeteilt werden. Der Unterricht kann auch in Sporthallen, der Aula oder im Atrium stattfinden.

Ab 4. Mai kann der Unterricht für die Klassen 1, 4, 6, 9 und 11 wieder aufgenommen werden. Analog zur Regelung bei Hitzefrei sollte eine Unterrichtsstunde auf 25 bis 30 Minuten verkürzt werden. Gemeinsame Pausen im und außerhalb des Schulgebäudes müssen unterbunden werden.

Alle weiteren Klassen könnten ab Anfang Juni den Unterricht wieder aufnehmen. Dieser kann ebenfalls verkürzt im Schichtbetrieb erteilt werden: von 8 bis 11 Uhr und von 11:30 bis 14:30 Uhr. Sportunterricht entfällt.

Die Sommerferien sollten auf die letzte Juliwoche, den August und die erste Septemberwoche verlagert werden. Bis auf weiteres dürfen keine Klassen- oder Studienfahrten stattfinden.

Beim öffentlichen Nahverkehr mit Bus und Bahn sollten die Taktzeiten halbiert und stattdessen mit einer doppelten Anzahl an Bussen bzw. Zügen bedient werden. Stehplätze entfallen, jede Sitzbank darf lediglich mit einer Person besetzt werden. Damit die Regeln auch eingehalten werden, ist eine Busbegleitung erforderlich.

Auch in den Baumärkten müssen selbstverständlich die Abstandsregeln eingehalten werden. Hier sollten Einkaufswägen nur in der Anzahl bereitgestellt werden, die gemäß der Abstandsregeln maximal im Geschäft Platz haben. 

Kulturelle Veranstaltungen wie Konzerte oder Theatervorstellungen sollten ebenfalls unter Beachtung der Abstandsregeln wieder stattfinden. Großveranstaltungen sollten vor Ende Juli überhaupt nicht stattfinden.

Die Arbeit in der öffentlichen Verwaltung sollte so strukturiert werden, dass in einem Büro lediglich ein Mitarbeiter zugegen ist. Hier kann Homeoffice mit Präsenzarbeit abwechseln.

Nicht zuletzt ist es enorm wichtig, dass soziale Vereine wie Möbelbörsen, Kleiderkammern und Tafeln ihre Tätigkeit wieder aufnehmen – selbstverständlich auch hier unter Wahrung der Hygiene- und Abstandsregeln.

Voraussetzung für die schrittweisen Lockerungsmaßnahmen sind medizinische Schutzmasken in ausreichender Anzahl.

Selbstverständlich können alle Lockerungsmaßnahmen nicht in Stein gemeißelt sein. Es ist ein lernendes System, das gegebenenfalls Flexibilität erfordert.“

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