Tragegebot von Mundschutz erst, wenn Notstand in der Medizin beseitigt
Manuela Schwesig, Ministerpräsidentin von Mecklenburg-Vorpommern, verknüpft mögliche Lockerungen der Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus mit einem generellen Tragegebot von Mundschutz-Masken. Dazu erklärt die Vorsitzende der Linksfraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, Simone Oldenburg:
„Ein medizinischer Mundschutz trägt sicherlich dazu bei, die Gefahr der Ansteckung und damit Verbreitung des Virus zu minimieren. Aber diese Mundschutze sind seit Monaten nicht lieferbar, sie fehlen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, der ambulanten Pflege und Altenheimen.
Es ist unredlich, Mundschutz für alle zu fordern, wenn Masken und Schutzkleidung für Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger Mangelware sind. Die Ministerpräsidentin muss zunächst dafür sorgen, dass die Menschen geschützt werden, die sich um Alte und Kranke kümmern.
Erst wenn dieser unhaltbare Zustand der medizinischen Unterversorgung beseitigt ist und Schutzmasken wieder in Apotheken erhältlich sind, kann Frau Schwesig die Einwohnerinnen und Einwohner verpflichten, Mundschutz zu tragen.
Viele Menschen haben sich bereits Gesichtsmasken aus Baumwolle selbst genäht. Die Wissenschaft ist uneins darüber, ob das Tragen solcher Masken die Verbreitung des Virus einschränken kann. Sicher ist lediglich, dass sie medizinische Masken nicht ersetzen können.“