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Stellen der Schulleitungen endlich dauerhaft besetzen

Wie aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Kommissarisch und dauerhaft besetzte Funktionsstellen an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen in MV“ (Drs. 6/3110) hervorgeht, sind von den Funktionsstellen an Schulen, Schulleiterinnen und Schulleiter bzw. deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter, zahlreiche nicht dauerhaft besetzt.

Wie aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Kommissarisch und dauerhaft besetzte Funktionsstellen an den allgemein bildenden und beruflichen Schulen in MV“ (Drs. 6/3110) hervorgeht, sind von den Funktionsstellen an Schulen, Schulleiterinnen und Schulleiter bzw. deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter, zahlreiche nicht dauerhaft besetzt.

 „Wir haben an den Schulen des Landes weiterhin 62 Stellen, die lediglich kommissarisch besetzt sind“, erklärte die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Simone Oldenburg, am Montag. Es sei zu befürchten, dass es bei einer nicht unerheblichen Anzahl zu einem Dauerzustand wird. „Für 16 Funktionsstellen liegen nicht einmal Bewerbungen für diese wichtigen Leitungsfunktionen vor“, so Frau Oldenburg.

 Künftig werde es noch schwieriger, die Stellen in den Schulleitungen zu besetzten. „Durch die Erhöhung der Vergütung für Lehrkräfte an Regionalen Schulen ab kommenden Schuljahr verringert sich der Abstand zur Bezahlung der Schulleiter“, sagte Frau Oldenburg. Dies werde der enormen Arbeitsbelastung und großen Verantwortung der Schulleiterinnen und Schulleiter nicht gerecht. „Den betroffenen Lehrern und Lehrerinnen gebührt entsprechende Anerkennung. Wir fordern eine Höhergruppierung auf mindestens auf die Besoldungsgruppe A15, unabhängig von der Zahl der Schülerinnen und Schüler sowie mehr Anrechnungsstunden für diese umfangreiche Tätigkeit“, so Frau Oldenburg. Weiterhin müsse eine Zulage gewährt werden, die sich nach der Anzahl der Schülerinnen und Schüler richtet. „Nur so können wir erreichen, dass diese für einen reibungslosen Schulbetrieb unabdingbaren Funktionsstellen dauerhaft und qualifiziert besetzt werden können.“

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