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SPD steht hinter diskriminierender Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose beim Mindestlohn

Zur Antwort auf die Kleine Anfrage „Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose nach § 22 Absatz 4 Satz 1 des Mindestlohngesetzes“ erklärt die Vorsitzende der Linksfraktion, Simone Oldenburg: 

„Auf  Bundesebene schwadroniert die SPD über soziale Gerechtigkeit. In ihrem Bundestagswahlprogramm fordert die SPD die Abschaffung der Ausnahmen beim Mindestlohn, auch für Langzeitarbeitslose. Im Bundesrat hingegen hat sich die SPD geführte Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns einem entsprechenden Vorstoß verweigert.

Es ist mal wieder ein Beleg für die Heuchelei, die die SPD an den Tag legt. Wenn die Landesregierung dann noch der Auffassung ist, dass die Ausnahmeregelung für Langzeitarbeitslose vom Mindestlohn nicht diskriminierend sei, dann setzt das dem ganzen noch die Krone auf.

Es ist an der Zeit, die Ausnahmeregelungen komplett zu streichen und einen flächendeckenden Mindestlohn, der tatsächlich vor Armut schützt einzuführen. Deshalb muss der Mindestlohn unverzüglich auf 12 Euro angehoben werden.“

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