Regelungen nachbessern - Versetzung muss gerechtfertigt sein
Zur Ankündigung der Bildungsministerin Bettina Martin, in diesem Schuljahr alle Schülerinnen und Schüler grundsätzlich zu versetzen, erklärt die Vorsitzende und bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Simone Oldenburg:
„Auch wenn die Bildungsministerin erklärt hat, alle Schülerinnen und Schüler in diesem Schuljahr zu versetzen, muss auch weiterhin gelten: Eine Versetzung muss gerechtfertigt sein! Schülerinnen und Schüler, die in mehreren Fächern mangelhafte Leistungen aufweisen, dürfen nicht automatisch versetzt werden. Eine Versetzung muss immer begründet, nachvollziehbar und vergleichbar sein.
Jugendliche, die den Abschluss der Berufsreife am Ende der neunten Jahrgangsstufe erreicht und keine Möglichkeit haben, durch Feststellungsprüfung oder Notenausgleich in die zehnte Klasse versetzt zu werden, müssen die Schule entweder verlassen oder es muss ihnen die Möglichkeit gegeben werden, das Schuljahr zu wiederholen. Dafür fehlt bisher die gesetzliche Grundlage.
Wir fordern die Bildungsministerin Martin, auf, diese umgehend zu schaffen. Dazu gehört auch, dass die Regelung des § 64 Absatz 2 des Schulgesetzes zeitweise außer Kraft gesetzt wird, um den Schülerinnen und Schüler, eine Wiederholung zu ermöglichen. Diese Regelung besagt, dass ein Schüler nur wiederholen darf, wenn er die gleiche Klassenstufe nicht schon einmal wiederholt hat, oder die vorhergehende Jahrgangsstufe wiederholt hat.“
Beispiel: Ein Schüler darf die achte Klasse nur wiederholen, wenn er nicht schon einmal die achte Klasse wiederholt hat, oder zuvor bereits die siebte Klasse wiederholt hat.