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Jetzt rollt die Schülerbeförderung auch durch die kreisfreien Städte

Zum Entwurf der Fraktionen der SPD, CDU und Linken zur Änderung des Schulgesetzes erklärt die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Simone Oldenburg: 

„Seit 25 Jahren ist die Schülerbeförderung in M-V nicht nur ungewiss, sondern in Teilen auch verfassungswidrig. Bislang wird mit zweierlei Maß gemessen. Während die Kreise über Schuleinzugsbereiche, örtlich zuständige Schulen und Regelungen verfügen, ab welcher Entfernung Kinder kostenlos an der Schulbeförderung teilnehmen dürfen, gelten diese Maßstäbe nicht für die kreisfreien Städte.    

Größere kreisangehörige Städte haben ebenfalls rechtswidrig gehandelt, da sie auch keine Einzugsbereiche bildeten. Hier wurden sämtliche Kosten für die Schülerbeförderung den Eltern aufs Auge gedrückt. 

Die heutige Schulgesetzänderung beseitigt eine Ungleichbehandlung von Schülerinnen und Schülern und macht dieser unerträglichen Irrfahrt ein Ende. Verfassungskonformes Handeln schafft endlich auch für die kreisfreien Städte die Voraussetzungen, um Landesmittel für die Schülerbeförderung zu erhalten.“

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