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Fragwürdige Regelungen am Gymnasium abschaffen

Zum Artikel in der heutigen OZ-„Durchfaller-Quote beim Abitur…“: erklärt die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Simone Oldenburg:

„In M-V gibt es äußerst fragwürdige Regelungen, die dringend abgeschafft werden müssen. Wer am Gymnasium in der 10. Klasse die Prüfung zur Mittleren Reife ablegen will, muss anschließend das Gymnasium verlassen und darf somit nicht auf dem ersten Bildungsweg an dieser Schule das Abitur ablegen. Das ist ein unhaltbarer Zustand! Wer die Prüfung zur Mittleren Reife gut besteht, ist sehr wohl in der Lage, auch die Hochschulreife zu erwerben.

Nicht jeder, der möchte, darf die Mittlere-Reife-Prüfung am Gymnasium ablegen. Dies ist nur jenen Schülern erlaubt, die nicht die Voraussetzungen haben, den schulischen Teil der Fachhochschulreife zu absolvieren. Der schulische Teil der Fachhochschulreife ist am Ende der Jahrgangsstufe 11 abgeschlossen. Diese Schüler dürfen nach der 10. Klasse die Prüfung zur Mittleren Reife nicht ablegen und werden am Gymnasium gehalten, obwohl ihre Leistungen den Anforderungen nicht entsprechen oder sie eigentlich am Ende der 10. Klasse das Gymnasium verlassen möchten, weil sie eine andere Bildungs- und Berufslaufbahn einschlagen möchten. Schüler haben kaum eine Chance, nach der 10. Klasse das Gymnasium zu verlassen.

(Hintergrund: „Mittleren-Reife-Prüfungsverordnung am Gymnasium“

Berechtigung, Beratung und Teilnahme

(1) Gemäß § 19 Absatz 4 Satz 2 des Schulgesetzes sind Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe, die das Gymnasium oder den gymnasialen Bildungsgang der Gesamtschulen vor dem Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife verlassen wollen, berechtigt, an der Prüfung teilzunehmen. Schülerinnen und Schüler, die die Voraussetzungen für die Anerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife erfüllen, können nicht an der Prüfung teilnehmen.)

Es müssen dringend folgende Änderungen vorgenommen werden: Schüler, die einen Leistungsdurchschnitt von höchstens 3,0 am Ende der 10. Klasse haben, erhalten automatisch die Mittlere Reife und werden ohne Prüfung in die Klasse 11 versetzt. Schüler, deren Leistungen schlechter als 3,0 sind, nehmen an einer Mittleren-Reife-Prüfung am Gymnasium teil und haben beim Bestehen der Prüfung die Versetzung in die 11. Jahrgangsstufe erreicht. Schüler, die nach der 10. Klasse das Gymnasium verlassen möchten, nehmen unabhängig ihres Leistungsdurchschnittes an der Mittleren-Reife-Prüfung verbindlich teil.“

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