Lernbedingungen für Kinder mit Behinderungen nicht verschlechtern

Auf Antrag der Linksfraktion steht morgen die Problematik der Landesschulen für Kinder mit Behinderungen auf der Tagesordnung des Bildungsausschusses des Landtages, die ab 1. August dieses Jahres in die Trägerschaft der Landkreise übertragen werden sollen.

„Es sind erhebliche Mängel im Aufgabenzuordnungsgesetz aufgetreten, die zu Lasten der Kreise behoben werden sollen“, erklärte die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Simone Oldenburg, am Dienstag. Als Beispiel nannte sie die mobile Frühförderung, bei der Lehrer und Erzieher im Falle einer Übertragung auf die Kreise in unterschiedlichen Dienstverhältnissen  stehen. „Die jetzigen Synergieeffekte, die sich aus einem flexiblen Einsatz ergeben, würden wegfallen.“ 

In den Schulen würden Kinder aus dem ganzen Land unterrichtet, deshalb habe hier das Land auch die Verantwortung. „Bewährte Strukturen und Aufgabenzuordnungen sollen wider besseres Wissen zerstört werden“, sagte Frau Oldenburg. Die Jungen und Mädchen in den Landesschulen haben zum Teil mehrfache Behinderungen, das Land dürfe sie nicht auch noch beim Lernen und Leben behindern. „Deshalb sollte es bei den bisherigen Bedingungen bleiben, die eine optimale Förderung der Kinder garantieren.“