Langzeitarbeitslose nicht an der Supermarktkasse vorführen

Zu den Plänen der Bundestagsagentur für Arbeit, wonach sich Langzeitarbeitslose künftig in Supermärkten und Drogerien ihre Grundsicherungsbezüge und Vorschüsse auszahlen lassen können sollen, erklärt die Vorsitzende der Linksfraktion, Simone Oldenburg: 

„Jeder, der an der Supermarktkasse mit diesem Anliegen vorstellig wird, ist als Hartz-IV-Bezieher erkennbar. Allein aus Spargründen diese Menschen zu stigmatisieren und vorzuführen ist unwürdig und inakzeptabel. Zudem droht mit möglichen Vorschusszahlungen im Supermarkt ein Anstieg der Überschuldung, die dann zu einer weiteren Kürzung der Bezüge führt.

Diese geplante Regelung ist einmal mehr Beleg dafür, dass Selbstverpflichtungen der Wirtschaft nicht funktionieren. Der Rückzug des Staates wirkt sich zunehmend negativ auf seine Leistungsfähigkeit für die Bürgerinnen und Bürger aus. Zudem wird mit dem Vorhaben gegen EU-Recht verstoßen, denn seit Juni 2016 gibt es für alle EU-Bürger, einschließlich Personen ohne festen Wohnsitz, einen Rechtsanspruch auf ein sogenanntes Basiskonto auch bei Privat- sowie Volks- und Raiffeisenbanken.“  

Hintergrund: Um einer gesetzlichen Regelung zuvorzukommen, ist die Deutsche Kreditwirtschaft1995 die Selbstverpflichtung eingegangen, ein sogenanntes Jedermann-Konto auf Guthabenbasis bereitzustellen. Diese Selbstverpflichtung ist nicht umgesetzt worden.

Seit dem 19. Juni 2016 gibt es nach §31 des Zahlungskontengesetzes (ZKG) für alle Verbraucher in der EU, einschließlich Personen ohne festen Wohnsitz, einen Rechtsanspruch auf Führung eines sog. Basiskontos für die Ausführung von Zahlungsvorgängen auch bei Privat- sowie Volks- und Raiffeisenbanken.