Gymnasiale Oberstufe reformieren – 12 oder 13 Jahre ist nicht die Frage

Vor dem Hintergrund der Diskussionen um das 12- oder 13-jährige Abitur fordert die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Simone Oldenburg, die Landesregierung erneut auf, die gymnasiale Oberstufe zu reformieren. „Wir brauchen keine Abkehr vom 12-jährigen Abitur, allerdings müssen die Lern- und Unterrichtsbedingungen in der Oberstufe des Gymnasiums geändert werden“, erklärte Frau Oldenburg am Freitag. Dazu gehöre eine Reduzierung des Stundenumfangs in den Klassen 11 und 12, was durch eine Verlagerung von Stunden in untere Jahrgänge erreicht werden könnte. „Der Stundenumfang muss entzerrt werden. Wenn die Landesregierung die Zahl der Abiturientinnen und Abiturienten erhöhen will, kann sie den Jugendlichen nicht länger eine 50-Stunden-Woche zumuten.“

 

Aus Sicht von Frau Oldenburg muss auch die Struktur des Unterrichts in den Hauptfächern geändert werden. „Schülerinnen und Schüler, die gemeinsam unterrichtet werden, müssen auch eine Prüfung auf einheitlichem Niveau absolvieren“, sagte sie. Bislang können Schülerinnen und Schüler auswählen, ob sie auf dem Niveau der ehemaligen Leistungskurse bzw. Grundkurse ihre Prüfungen machen – ohne die dafür erforderliche differenzierte Vorbereitung erhalten zu haben. „Diese Regelung ist eine reine Sparmaßnahme, die die Anforderungen an die Hochschulreife komplett aus den Augen verliert.“

 

Reformbedarf sieht Frau Oldenburg auch beim Übergang von der Jahrgangsstufe 10 in die Oberstufe. „Gegenwärtig müssen Jugendliche, die freiwillig die Prüfung zur Mittleren Reife erfolgreich ablegen, das Gymnasium verlassen“, sagte sie. Vernünftiger wäre es, Schülerinnen und Schülern, die am Ende der 10. Klasse einen schlechteren Notendurchschnitt als 3,0 aufweisen, eine verbindliche Prüfung anzubieten. „So können leistungsstarke Schülerinnen und Schüler auf Grundlage ihrer konstant guten Ergebnisse ohne Prüfung in die Oberstufe wechseln. Schülerinnen und Schüler mit eher schlechterem Durchschnitt können nach bestandener Prüfung in die 11. Klasse wechseln. Eine solche Regelung kann auch häufiges Wiederholen von Klassenstufen und das Abbrechen der Schullaufbahn verhindern.“