Bildungspaket grenzt arme Kinder aus – Etikettenschwindel beenden!

Ein Jahr nach Einführung des Bildungs- und Teilhabpakets für bedürftige Kinder ist es nach Ansicht des Vorsitzenden der Linksfraktion, Helmut Holter, und der bildungspolitischen Sprecherin der Linksfraktion, Simone Oldenburg, höchste Zeit, diesen Etikettenschwindel zu beenden.  „Alle Versuche der Hartz-IV-Parteien dieses hochbürokratische Konstrukt schön zu reden, laufen ins Leere, denn die Umsetzung spricht eine deutliche Sprache“, erklärte Holter am Freitag. Sie sei pädagogisch fragwürdig, gehe an der Lebenswirklichkeit vorbei und komme bei den Anspruchsberechtigten nicht an. „So sind von den 45 Mio Euro, die der Bund MV pro Jahr zur Verfügung stellt, 2011 lediglich rund 9 Mio Euro abgeflossen“, sagte Holter. 

„Das Bildungs- und Teilhabepaket grenzt Kinder aus“, sagte Frau Oldenburg. Auch nach einem Jahr seien die „Anlaufschwierigkeiten“ nicht behoben. „Weiterhin dürfen nur die Kinder am Nachhilfeunterricht teilnehmen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie das Klassenziel nicht erreichen.“ Dies werde aber erst nach einem halben Jahr bzw. zum Ende des Schuljahres festgestellt. „Es wird unnötig Zeit vergeudet, Kinder müssen sofort unterstützt werden, wenn sich Leistungsschwächen zeigen, nicht erst, wenn die Versetzung gefährdet ist“, betonte Frau Oldenburg. Derzeit könnten arme Kinder nicht gezielt gefördert werden. „Das ist Ausgrenzung per Gesetz, die soziale Herkunft bleibt Maßstab für den schulischen Erfolg.“  

„Das Bildungs- und Teilhabepaket ist aus unserer Sicht auch verfassungswidrig“, so Holter. „Arme Kinder brauchen kein kompliziertes Gutschein-System, sondern transparent ermittelte und bedarfsgerechte Regelsätze, die eine gesunde Entwicklung und tatsächliche Teilhabe ermöglichen.“ Das war auch die Forderung des Bundesverfassungsgerichts, die von der Bundes- und Landespolitik schlicht ignoriert wird. „Anstatt das selbst mit ausgehandelte Bildungspaket heute scheinheilig als zu bürokratisch zu geißeln, sollte sich die Sozialministerin des Landes für eine verfassungskonforme Neuregelung der Regelsätze stark machen.“