Linksfraktion fordert Landesbeteiligung am Müritzeum in Waren

Die Abgeordneten der Linksfraktion im Bildungsausschuss des Landtags konnten sich jüngst im Rahmen eines Besuches des Müritzeums in Waren ein Bild von der hervorragenden Arbeit machen, die dort geleistet wird. 

„Das Müritzeum muss nicht nur als Besuchermagnet und touristisches Juwel erhalten bleiben. Die Einrichtung als Heimstatt bedeutender naturwissenschaftlicher Sammlungen nebst Bibliothek leistet darüber hinaus eine exzellente Arbeit als Bildungsstandort“, erklärte die bildungspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Simone Oldenburg, am Dienstag in Schwerin. Um das Müritzeum mit seinen mannigfaltigen Funktionen erhalten und ausbauen zu können, sei eine stärkere Förderung durch das Land unabdingbar. „Dazu gehören auch Investitionen, die es ermöglichen, Inklusion im Museum zu leben und Menschen mit und ohne Behinderung gleichermaßen an den besonderen Bildungsangeboten teilhaben zu lassen“, so Frau Oldenburg. Die Einrichtung könnte als „außerschulischer Lernort“ gefördert werden, damit die besonderen Bildungsangebote noch mehr Schülerinnen und Schülern zugänglich gemacht werden können. 

Aus Sicht des kulturpolitischen Sprechers der Linksfraktion, Torsten Koplin, ist es geboten, dass sich das Land am Müritzeum als Mitgesellschafter beteiligt. „Hier ist mit mehr als 285 000 Exponaten der heimatlichen Fauna und Flora eine einzigartige Naturhistorische Sammlung untergebracht. International renommierte Einrichtungen suchen den Kontakt und den Austausch mit dem Müritzeum“, sagte Koplin. Hinsichtlich seiner Bedeutung könne das Müritzeum mit dem Stralsunder Ozeaneum verglichen werden. 

„Die Sammlung der Tier- und Pflanzenpräparate ist in MV einmalig, diese zu erhalten und auszubauen kann und darf nicht alleinige Aufgabe des Müritzeums sein“, betonte Koplin. Derzeit werde die Einrichtung jährlich mit lediglich 10 000 Euro Landesmitteln gefördert. „Diese Mittel und die Eintrittsgelder reichen aber bei weitem nicht aus, um die Substanz des Müritzeums zu erhalten und die hervorragende Arbeit der Mitarbeiterrinnen und Mitarbeiter auch künftig gerecht zu entlohnen. Die Landesregierung steht in der Pflicht, einen angemessenen Beitrag dafür zu leisten.“